von: anfritz | am Samstag den 02.05.2009 um 03:34 | 0 Kommentare | 8073 Aufrufe
Der Termin für die Bürgermeisterwahl steht fest. Am 5. Juli kann ein neues Oberhaupt der Gemeinde gewählt werden und so die Nachfolge des verstorbenen Bürgermeisters Lothar Fischer geklärt werden.
Der rechtliche Rahmen für die Bürgermeisterwahl ist genau geregelt. So steht in der Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg in Paragraf 47, in welchem Zeitraum ein neuer Bürgermeister gewählt werden muss.
Zitat:
§ 47. Zeitpunkt der Wahl, Stellenausschreibung. (1) Wird die Wahl des Bürgermeisters wegen Ablaufs der Amtszeit notwendig, ist sie frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Ablauf der Amtszeit, in anderen Fällen spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle durchzuführen.
(2) In Gemeinden mit mehr als 1000 Einwohnern ist die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters spätestens zwei Monate vor der Wahl öffentlich auszuschreiben. Das Ende der Frist für die Einreichung von Bewerbungen darf vom Gemeinderat frühestens auf den 15. Tag vor dem Wahltag festgesetzt werden. Die Gemeinde soll den Bewerbern, deren Bewerbung rechtzeitig eingegangen ist, Gelegenheit geben, sich nach der öffentlichen Bekanntmachung der Bewerbungen den Bürgern in öffentlicher Versammlung vorzustellen.
Weiterführende Links zum Thema:
http://web4.k10337501.vps.inetgate.net/d.215.buergermeisterwahl.html
http://www.badische-zeitung.de/.../buergermeisterwahl-xdayvzsix
http://www.badische-zeitung.de/.../buergermeisterwahl-ist-am-5-juli
http://de.wikipedia.org/.../B%C3%BCrgermeister_(Baden-W%C3%BCrttemberg)